Buch-Rezension: Simitis (Hrsg.), Bundesdatenschutzgesetz
8. Auflage 2014, 2072 S., 198,00 EUR, Nomos Verlagsgesellschaft
Der Klassiker der Kommentare zum BDSG ist nunmehr in neuer Auflage erschienen. In dieser bleiben Struktur und Randnummern größtenteils unverändert – umfassend aktualisiert wurden Quellen und Texte. Dennoch setzt der Kommentar auch weiterhin Maßstäbe, insbesondere in seiner Ausführlichkeit, aber versäumt es doch oft, die sich stellenden Probleme des Datenschutzes zeitgemäß zu behandeln.
Dies wird beispielsweise deutlich bei der Auftragsdatenverarbeitung, bei der die überzeugende Vertragstheorie mit keinem Wort erwähnt wird und auch weiterhin die Funktionsübertragungslehre vertreten wird. Überhaupt erscheint die Darstellung des § 11 BDSG angesichts seiner Praxisrelevanz eher kurz, was beispielsweise bei der Fernwartung deutlich wird. Unverständlich ist auch, dass weiterhin der Zirkelschluss vertreten wird, Betriebsvereinbarungen könnten den Datenschutz des BDSG nicht einschränken. Dazu werden auch die weiteren BAG-Entscheidungen nicht berücksichtigt. Auch wird im Hinblick auf das EuGH-Urteil zum „Recht auf Vergessen“ nicht auf die Zweifelhaftigkeit in Bezug auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit eingegangen.
Davon unabhängig gibt es natürlich viele Stellen, in denen die Darstellung überzeugen kann. So wird das Urteil des VG Schleswig zur fehlenden datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Plattformteilnehmern zutreffend bestätigt. Auch ist es korrekt, für die Bestimmung der verantwortlichen Stelle allein auf die rechtliche Selbstständigkeit abzustellen und nicht zwischen Zweigstellen oder Organisationseinheiten abzugrenzen.
Überzeugen kann die umfassende Darstellung zur Videoüberwachung, die die relevanten Probleme richtig und tiefgreifend behandelt. Zu begrüßen wäre jedoch ein näheres Eingehen auf intelligente digitale Kamerasysteme und eine klarere Darstellung der Rechtslage bei Attrappen (die nur unter §§ 1004, 823 BGB fallen). In der Kommentierung zu §§ 28 ff. BDSG wird ein nachvollziehbares Bild der Historie sowie schlechten gesetzgeberischen Lektorierung gegeben und die Normen nachvollziehbar erläutert. Bei § 29 wird zu Recht darauf hingewiesen, dass statt der Norm für Bewertungsportale spezialgesetzliche Regelungen getroffen werden sollten – aber nicht, wie diese aussehen sollten bzw. diese im aktuellen Recht zu bewerten sind.
Fazit der Buch-Rezension von Simitis (Hrsg.), Bundesdatenschutzgesetz:
Der BDSG-Kommentar von Simitis ist für Wissenschaftler weiterhin ein Maßstäbe setzendes Handwerkszeug. Für Praktiker ist dieser allein jedoch nicht ausreichend.
Diese Buch-Rezension zu Simitis (Hrsg.), Bundesdatenschutzgesetz, erscheint in der kommenden Ausgabe Heft 3/2014 der Zeitschrift AdVoice. Autor: RA Matthias Lachenmann.