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Gerichtliches Handyverbot für Kinder?

Das OLG FFM hat min einem Urteil (Az: 2 UF 41/18) entschieden, dass ein Handyverbot für Kinder nur erteilt werden darf, wenn das Wohl des Kindes konkret gefährdet ist. Das Amtsgericht (AG) hatte ein solches Verbot eigenständig angeordnet.

Der Fall: Ein getrenntlebendes Ehepaar stritt sich um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die neunjährige Tochter. Der Mutter wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen, allerdings mit der Auflage, dass sie den Konsum des Kindes mit Smartphone und Internet unterbinden müsse bis das Kind 12 Jahre alt sei. Die Verhandlung hatte ergeben, dass die Neunjährige sowohl im Internet surfte als auch ein eigenes Smartphone besaß, das das Kind unbeschränkt nutzen konnte. Beide Eltern legten gegen das Urteil Berufung ein, sodass das OLG FFM zu entscheiden hatte.

Handyverbot für Kinder?

Das OLG FFM hob das Urteil des AG auf und entschied, dass das Gericht solche Regeln nur aufstellen dürfe, wenn eine konkrete Gefährdung des Kindes vorläge. Im entschiedenen Fall gab es hierfür keine konkreten Hinweise oder Anhaltspunkte für solche Befürchtungen. Es läge durch solche Auflagen eine Einschränkung der Grundrechte der Eltern vor, die grundsätzlich eigenverantwortlich entscheiden dürfen, wann und wie ein Kind ein Handy benutzen dürfen. Dies sei der Entscheidung über Fernsehkonsum oder gesunde Ernährung oder Beachtung der Verkehrsregeln etc. ähnlich. Nicht jede Nutzung von Handy bzw. Internet rufe eine Schädigung des Kindes hervor.

Handyverbot für Kinder?

Grundsätzlich dürfen Eltern ihren Kindern das Handy entziehen, z. B. als Strafe für schlechtes Benehmen oder ähnliches.  Wenn es sich also um eine sinnvolle pädagogische Maßnahme handelt, ist ein Handyentzug durch die Eltern natürlich möglich – jedoch sollte ein solche Maßnahme, wenn dem Kind die Nutzung erlaubt ist – immer verhältnismäßig und pädagogisch motiviert sein. Bei Aushändigung des ersten Handys bzw. Smartphones sollten zudem Regeln zur Nutzung festgelegt werden (am besten anfangs mit klaren zeitlichen Begrenzungen).

Fazit zu einem möglichen Handyverbot für Kinder

Eltern können ihren Kindern ein Handyverbot aussprechen, wenn es pädagogisch motiviert ist. Allerdings darf ein Gericht nicht in das Persönlichkeitsrecht eines Kindes eingreifen, wenn nicht eine konkrete Gefährdung des Kindes vorliegt.

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