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Kita-Schließung wegen Corona – Folgen für Familie und Arbeit?

Aufgrund der Corona-Epidemie sind alle Kitas geschlossen. Damit stehen Eltern von kleinen Kindern, insbesondere Alleinerziehende, vor schwerwiegenden Problemen. Ich habe Ihnen in einem FAQ die häufigsten Fragen, die derzeit an mich als Fachanwältin für Familienrecht im Zusammenhang mit der Corona-Krise gestellt werden, zusammengefasst.

Die Kita ist während der Corona-Krise zu – darf ich als Mutter/Vater zuhause bleiben?

Nein – grundsätzlich sich Arbeitnehmer/-innen auch während der Corona-Krise verpflichtet, ihre Arbeitspflicht zu erfüllen. Sie müssen für eine anderweitige Unterbringung sorgen. Aber: Es gibt § 616 BGB, der bei einer „vorrübergehenden Behinderung“ des Dienstverpflichteten seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung festhält, er/sie muss dazu keinen Urlaub einreichen.

Aber: Dies gilt nur für wenige Tage! Zudem ist in den Arbeits-/Tarifverträgen oft eine Klausel enthalten, die den Anspruch ausschließt. Außerdem gilt § 616 BGB nur für „persönliche Leistungshindernisse“ – es ist stark zu bezweifeln, dass eine Pandemie ein „persönliches Leistungshindernis“ des Arbeitnehmers der Arbeitnehmerin darstellt.

Was tun? Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, um eine für Sie individuelle Lösung zu finden.

Kann ich mein Kind während der Corona-Krise mit in die Arbeit nehmen?

Grundsätzlich haben Sie auch während der Corona-Krise keinen gesetzlichen Anspruch darauf, das Kind zur Arbeit mitzunehmen. Zudem stellt sich natürlich die Frage, ob das Mitnehmen des Kindes überhaupt sinnvoll ist, da man soziale Kontakte vermeiden soll. Aber auch hier gilt: sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, um eine individuelle Lösung zu finden.

Kann ich während der Corona-Krise meine Krankentage für das Kind einreichen?

Gesetzlich Krankenversicherte mit Kindern, die ebenfalls gesetzlich versichert sind, haben gemäß § 45 SGB V pro Kind unter 12 Jahren 10 Tage Anspruch auf Krankengeld wegen Erkrankung eines Kindes, insgesamt höchstens 25 Tage. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich die Anzahl der Tage. Sie haben einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung, bekommen an diesen Tagen also kein Gehalt, sondern von ihrer Krankenkasse das niedrigere Krankengeld.

Es ist davon strikt abzuraten, Kinderkrankentage in Anspruch zu nehmen. Sie begeben sich in Gefahr eines Betrugs. Sie riskieren damit eine Kündigung! Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber!

Muss mich mein Arbeitgeber/meine Arbeitgeberin im Homeoffice arbeiten lassen?

Nein, darauf haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch. Die Entscheidung, ob Arbeiten im Home Office für Arbeitnehmer möglich ist, liegt prinzipiell beim Arbeitgeber. Mitarbeiter können also grundsätzlich nicht vom Unternehmen verlangen, von zu Hause aus zu arbeiten.

Muss ich mein Kind während der Corona-Krise von Dritten betreuen lassen?

Das kommt darauf an, wie der Jurist gerne antwortet. Auch hier ist wieder § 616 BGB zu Rate zu ziehen und auch hier ist das Problem, ob die Corona-Krise ein persönliches Leistungshindernis darstellt. Dies wird von Juristen bisher unterschiedlich gesehen, überwiegend eher verneint. Es kommt auf den Einzelfall an. Ein sehr kleines Kind kann weniger in eine selbst organisierte Pflege gegeben werden als ein älteres Kind, sofern die Möglichkeit überhaupt besteht. In jedem Fall hat der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin alles zu tun, um die Verhinderung so kurz wie möglich zu halten.

Bekommen Eltern eigentlich die Kita-Gebühren erstattet, wenn er wegen der Corona-Krise geschlossen ist?

Das ist noch nicht geklärt und wird von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. In ein paar Wochen wird insoweit sicherlich mehr Klarheit herrschen.

Fragen? Ich berate Sie gerne!

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