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Mehrwertsteuersenkung: Warnung vor neuen Fallen für Onlinehändler!

Ab 1.7.2020 bis mindestens 31.12.2020 gibt es einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 16 % (statt 19 %) und 5 % (statt 7 %). Was bedeutet das für den Onlinehandel? In diesem Beitrag stelle ich ein paar mögliche Fallen dar und zeige, wie sich Online-Händler schützen sollten.

Falle 1: Achten Sie auf die rechtzeitige Umstellung Ihres Shopsystems und Ihrer Buchhaltungs- bzw. Rechnungslegungssoftware

Die bürokratischen Hürden für die temporäre Mehrwertsteuersenkung sind hoch – vor allem in der Kürze der Zeit bis 1.7.2020. Besonders wichtig ist die finale Seite im Bestellprozess, auf der der Kunde seine Bestellung abschickt – ist die Mehrwertsteuer richtig berechnet und angezeigt?

Falle 2: Ihre Rechnungen müssen die korrekte Mehrwertsteuerhöhe anzeigen

Folge bei Nichtbeachtung: Wenn Sie Ihrem Kunden 19 % berechnen, müssen Sie dem Fiskus auch diesen zu hohen Betrag bezahlen, Sie können Sie den höheren Betrag aber nicht als Vorsteuer abziehen.

Falle 3: Falsche Angaben ohne Mehrwertsteuersenkung in Ihrem Onlineshop, eBay oder anderen Plattformen bei den Preisangaben bzw. Artikelbeschreibungen

Folge: Es besteht ein hohes Abmahnrisiko von Mitbewerbern, weil Sie beim Preis oder den Artikelbeschreibungen falsche Angaben gemacht haben. Dies kann als Irreführung der Verbraucher gewertet werden, da Sie u. a. gegen die Preisangabenverordnung verstoßen.

Mein Tipp: Geben Sie bei Ihren Angeboten nicht die Höhe des Mehrwertsteuersatzes an, sondern nur den Hinweis: „inkl. MwSt“.

Falle 4: Falsche Angaben in Ihren AGB und anderen Rechtstexten

Folge: Auch hier besteht ein hohes Abmahnrisiko, wenn Sie in Ihren AGB und anderen Rechtstexten die Höhe des Mehrwertsteuersatzes angeben. Dabei ist auch hier die genaue Angabe nicht notwendig.

Mein Tipp: Kontrollieren Sie Ihre AGB, ob der Mehrwertsteuersatz von 19 % angegeben ist. Sollte dies der Fall sein, ändern Sie die Klausel ab und nennen Sie keine konkrete Höhe, dann haben Sie auch nach der erneuten Umstellung zum 1.1.2021 keine Probleme. Beachten Sie auch die Angaben bei den Nebenleistungen, wie Aufbau etc.

Fazit? Setzen Sie sich auf Grund der temporären Mehrwertsteuersenkung keinem unnötigen Abmahnrisiko aus und ändern Sie rechtzeitig Ihre Rechtstexte wie AGB, kontrollieren Sie Ihre Artikelbeschreibung und die Beschreibung der Preisangaben. Lassen Sie die Höhe des Mehrwertsteuersatzes weg. Achten Sie bei den Rechnungen darauf, dass der richtige Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und berechnet wird. Kontrollieren Sie Ihr Shopsystem und Ihre Software.

Fragen? Ich berate Sie gerne!

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