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Verbraucherzentralen mahnen Apple ab wegen AppleCare Protection Plan

Abmahnung gegen Apple wegen falscher Garantien beim AppleCare Protection Plan:

Für jeden Onlinehändler ist es gefährlich, mit Garantien zu werben – dies muss nun auch Firmenriese Apple erfahren, er wird von mehreren europäischen Verbraucherschutzorganisationen, auch des VZBV abgemahnt wegen angebotener Garantieerweiterungen im Rahmen seines AppleCare Protection Plan.

Juristische Laien verwechseln häufig den Unterschied zwischen Gewährleistung und einer zusätzlichen Garantie. Die Gewährleistung ist vom Gesetz vorgesehen und beträgt bei Verkauf neuer Sachen 2 Jahre. Häufig kommt es jedoch vor, dass Hersteller oder Verkäufer eine zusätzliche Garantie geben, die länger als die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist ist, z. B. eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie gemäß § 443 BGB. Tritt ein Mangel während der Garantiezeit auf, haftet der Garantiegeber gemäß § 443 Abs. 2 BGB.

Besonders gefährlich ist dies im Verbrauchsgüterkauf, also bei Geschäften mit Endverbrauchern. § 477 BGB bestimmt, dass die Garantie einfach und verständlich abgefasst sein muss, zahlreiche Hinweise sind dem Verbraucher zu erteilen, die gar nicht leicht zu formulieren sind. Fehlt eine solche Garantieerklärung – Sie ahnen es schon! – können Sie von Mitbewerbern abgemahnt werden, weil es sich nach Auffassung der meisten Gerichte um Marktverhaltensregeln handelt. Es kann ein Verstoß gegen §§ 5, 4 Nr. 11 und 4 Nr. 4 UWG vorliegen. Sie setzen sich aber auch einem Schadenersatzanspruch Ihres Kunden aus.

Dies muss nun auch Apple erfahren. Apple preist auf seiner deutschen Website wie folgt: „Alle Hardwarprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern“. Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, das Apple die etwaigen Käufer im Rahmen seiner Garantieerweiterung und der Garantiebedingungen nicht ausreichend über die gesetzlichen Mängelrechte aufklärt, die von Gesetz aus vorgegeben sind. Apple hat nun bis 30. März Zeit, eine Unterlassungserklärung bzgl. des AppleCare Protection Plan abzugeben.

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