Theaterinszenierung des Ein-Mann-Stücks: „Kinski-Wie ein Tier im Zoo“ vom OLG Köln verboten
Die Erben des Schauspielers Klaus Kinski haben den Rechtsstreit um Zitate des Schauspielers in einem Theaterstück gewonnen. Das Gericht verbot eine Theaterinszenierung mit Kinski-Zitaten und hob das Urteil des Landgerichts auf, außerdem müssen die Künstler Schadensersatz bezahlen. Zur Begründung führt das OLG an, dass die Künstler gegen das Urheberrecht verstoßen haben, in dem sie eine Verwertung des Werkes vorgenommen haben, zu der sie nicht berechtigt waren. Die von Klaus Kinski stammenden Passagen seien mit dem Text verwoben und damit als eigene geistige Schöpfung ausgegeben worden. Die Zitate seien nur so gering verändert worden, dass nicht von einer freien Bearbeitung durch die Kölner Künstler ausgegangen werden könne. Es gebe auch keinen „inneren Abstand“ zum Altwerk, z. B. duDie Erben des Schauspielers Klaus Kinski haben den Rechtsstreit um Zitate des Schauspielers in einem Theaterstück gewonnen.
Das Gericht verbot eine Theaterinszenierung mit Kinski-Zitaten und hob das Urteil des Landgerichts auf, außerdem müssen die Künstler Schadensersatz bezahlen. Zur Begründung führt das OLG an, dass die Künstler gegen das Urheberrecht verstoßen haben, in dem sie eine Verwertung des Werkes vorgenommen haben, zu der sie nicht berechtigt waren. Die von Klaus Kinski stammenden Passagen seien mit dem Text verwoben und damit als eigene geistige Schöpfung ausgegeben worden. Die Zitate seien nur so gering verändert worden, dass nicht von einer freien Bearbeitung durch die Kölner Künstler ausgegangen werden könne. Es gebe auch keinen „inneren Abstand“ zum Altwerk, z. B. durch Parodie oder Schaffung einer neuen Werkform. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen.