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Strenge Anforderungen an Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen

Der BGH hat in seinem Urteil vom 11. März 2010 – I ZR 123//08 – klar gestellt, dass Preisangaben in Preissuchmaschiinen vom Shopbetreiber stets aktuell gehalten werden müssen. Andernfalls liege eine wettbewerbswidrige Irreführung vor. Das bedeutet für Shopbetreiber, dass zunächst die Preise in sämtlichen Preissuchmaschinen, in denen Produkte gelistet sind, angepasst werden müsen, bevor die Produktpreise im eigentlichen Shop angepasst werden dürfen. Gleichzeitigkeit genügt nicht, weil die Änderungen in den Suchmaschinen erst zeitverzögert vorgenommen werden.

Der BGH hat die Revision eines Händlers  zurückgewiesen, da er in der unrichtigen Preisangabe in der Suchmaschine eine irreführende Werbung sah, obwohl dieser zeitgleich in seinem Shop und in der Suchmaschine den Preis ändern ließ.

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