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Ehe für alle! – Scheidung für Alle?

Ja und Ja! Seit 1. Oktober 2017 können schwule und lesbische Paare heiraten – die ersten Paare haben bereits am Sonntag, 1. Oktober in Berlin, Hamburg oder Hannover geheiratet – einige Standesämter hatten extra dafür geöffnet! Allen Neuverheirateten herzlichen Glückwunsch!

Bisher konnten gleichgeschlechtliche Paare lediglich eine sog. „eingetragene Lebenspartnerschaft“ eingehen. Neben dem freudigen Teil wurde auch die Trennung geregelt: Die Lebenspartnerschaft wurde durch Beschluss des Familiengerichts auf Wunsch beider Partner-/innen wieder aufgelöst. Die Folgen einer Trennung waren sehr ähnlich der Ehescheidung (§ 15 Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG). Es konnte auch Unterhalt verlangt werden, ein Zugewinnausgleich wurde durchgeführt und auch der Versorgungsausgleich fand statt.

Wie wird aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft eine Ehe?

Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesamt erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann ab 1. Oktober 2017 nicht mehr eingegangen werden – jetzt gibt es nur noch die Ehe! Wird die Umwandlung nicht gewünscht, bleibt es bei der eingetragenen Partnerschaft. Die Partner-/innen haben also die Wahl.

Pikant: In den Eheregistern kann erst ab 1. November 2017 eine richtige Eintragung stattfinden, weil der Gesetzgeber wieder einmal geschlafen hat und bis 31. Oktober 2017 nur eine Ehefrau und Ehemann eingetragen werden kann. Wichtig: Als Beginn der Ehe gilt der Tag des Eintrags der Lebenspartnerschaft!

Die wichtigste Änderung: Gleichgeschlechtliche Paare dürfen nun gemeinsam Kinder adoptieren. Das Adoptionsrecht muss dafür nicht geändert werden.

Was gilt bei der „Ehe für alle“, wenn die Ehe wieder auseinandergeht?

Da die Ehe nunmehr für alle gilt, gilt auch das „klassische“ Prozedere im Falle einer Trennung: Die Partner-/innen müssen sich scheiden lassen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie heterosexuelle Paare! Fazit: Die praktische Bedeutung der Gesetzesänderung ist gering, die symbolische Bedeutung der Ehe für alle ist bedeutend höher einzuschätzen.

Weitere Informationen zu den Folgen einer Scheidung:

 

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